Stellungnahmen/Zweitmeinungen zu Zukunftskonzepten von Kliniken

Die Aufsichtsräte der Kliniken entscheiden i.d.R. auf Vorschlag der Klinikleitung über die strategische (Neu-)Ausrichtung ihrer jeweiligen Kliniken.
Die Beurteilung der vorliegenden Zukunftskonzepte ist dabei nicht immer einfach, da das Gesundheitswesen von einer großen Komplexität gekennzeichnet ist.

Das BIK unterstützt den Klinikträger bei der Beurteilung der vorgelegten Konzepte. Dabei berücksichtigen wir gesundheitspolitische Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, ergänzen ggf. um uns vorliegende Daten und Informationen und weisen auf aus unserer Sicht kritische Punkte hin.

Natürlich steht das BIK in gleicher Weise auch den Klinikleitungen hilfreich zur Seite, bevor die Konzepte dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Es berät Sie hierzu:

Steffen Mähliß

LL.M. (Medizinrecht), Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsbereichsleiter Recht
+49 89 290830-22 
s.maehliss@bkg-online.de